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Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens während der Pandemie wurde die Entscheidung, ob Poing eine Verkehrsüberwachung für parkende Fahrzeuge einführen soll, vertagt. Jetzt steht die Entscheidung wieder auf der Tagesordnung.

Dabei gehen die Meinungen wieder mal weit auseinander: Mancher fühlt sich täglich von falsch parkenden Autos auf dem Bürgersteig genötigt; Ordnungsamt und Polizei sehen wiederum keinen Bedarf für weitere Maßnahmen, da sie keine Häufung von Parkverstößen im Gemeindegebiet erkennen. Jedoch muss man auch sagen, dass diese ja oft erst dann aktiv werden, wenn Parkverstöße bereits von Bürgern aktiv an sie gemeldet wurden, also „das Kind schon in den Brunnen gefallen ist“ — sie reagieren also auf die schwersten Vergehen. Aber was ist mit all den „kleinen“ Verstößen? Wer macht sich schon den Aufwand, ein falsch geparktes Auto selber bei der Polizei anzuzeigen? Niemand. Weiterlesen

Gute Nachrichten für Parksünder in Poing! Diese müssen wohl auch weiterhin keine Knöllchen befürchten, wenn sie sich „nur kurz zum Brötchenholen“ (nicht meine Wortwahl!) ins Halteverbot stellen. Weiterlesen

Ich wollte doch nur kurz…“

In letzter Zeit mehren sich trotz mehrfacher eindringlicher Hinweise im Ortsnachrichtenblatt die Beschwerden im Zusammenhang mit falschparkenden Fahrzeugen, wie z.B. zugeparkte Gehwege und Grundstückseinfahrten, Parken in Kurven und im Kreuzungsbereich, an Fußgängerampeln, auf Grünflächen oder gar in Feuerwehrzufahrten.

Die Gemeinde Poing hat seit Januar 2018 die sogenannte kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) für den fließenden Verkehr. Diese ist für die Ahndung von Geschwindigkeitssünden zuständig, jedoch nicht für den ruhenden Verkehr (deutsch: Falschparker).

Damals gab es für die Überwachung des ruhenden Verkehrs leider keine Mehrheit im Gemeinderat, selbst unsere Fraktion war gespalten (stimmt’s, lieber Bernhard? ☺). Inzwischen ist unsere Fraktion aber einheitlich (und hoffentlich auch viele KollegInnen anderer Fraktionen) der Auffassung, dass die KVÜ für den ruhenden Verkehr eine sinnvolle und notwendige Erweiterung wäre.

Es ist klar, dass wir in Poing eine angespannte Parksituation haben, aber die Straßenverkehrsordnung muss trotzdem zu jeder Zeit eingehalten werden. Zur Erinnerung:

§ 1 StVO:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

In diesem Sinne: Auf ein rücksichtsvolles und friedliches Miteinander.

Liebe Poingerinnen und Poinger,

ergänzend zu den Artikeln der verschiedenen Fraktionen im letzten Gemeindeblatt hier ein KVÜ-Faktencheck der FWG: Weiterlesen